Dr. Wilfried Obermayer
Facharzt für Augenheilkunde
und Optometrie
 Abbildung Spaltlampenuntersuchung
Abbildung: Mutter-Kind-Pass
Spaltlampenuntersuchung

 Abbildung Akkommodationsprüfung
Abbildung: Mutter-Kind-Pass
Akkommodationsprüfung

 Abbildung Sehstärkenüberprüfung
Abbildung: Mutter-Kind-Pass
Sehstärkenüberprüfung

Leistungen - Mutter-Kind Pass

Zwischen dem 9. - 14. Lebensmonat soll laut Mutter-Kind-Pass die erste Augenuntersuchung durchgeführt werden. Dies geschieht von Ärzten der Allgemeinmedizin, Kinderärzten und Augenärzten.

Ziel der Untersuchung ist es angeborene oder frühkindliche Störungen der normalen Augen- und Sehentwicklung vorzeitig zu erkennen und gegebenenfalls behandeln zu können. Die zweite Mutter-Kind-Passuntersuchung ist für das 22.-26. Lebensmonat vorgesehen und erfolgt ausschließlich den Augenärzten.

Diplomierte Orthoptisten/innen sind durch ihre spezielle Ausbildung zur Durchführung eines großen Teils dieser Untersuchungen qualifiziert. Sie überprüfen:
  • Augenstellung (Strabismus = Schielen)
  • Augenmotilität ( = Augenbeweglichkeit)
  • Fixation der Augen
  • Sehschärfe (evt. Erkennen einer Amblyopie = Schwachsichtigkeit)
  • Binokulares Sehen ( = räumliches Sehen)

Anschließend an diese Untersuchungen werden die Pupillen mit Tropfen erweitert um den Ziliarmuskel zu lähmen (= Zykloplegie) um mittels Skiaskopie objektiv die Fehlsichtigkeit beurteilen zu können. Durch die weiten Pupillen ist es außerdem möglich die lichtbrechenden Medien (Hornhaut, Linse, Glaskörper), wie auch die Netzhaut (= Retina) genau untersuchen zu können.

Seit der Einführung der Mutter-Kind-Passuntersuchung sind deutliche Rückgänge von vorher unerkannt gebliebenen Augenerkrankungen wie Amblyopie, Strabismus angeborener grauer Star zu verzeichnen.